Forschungsprogramm
Hat die Regierung mit dem Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) Sicherheit für Kinder geschaffen ?
Am 17. 6. 2008 erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) der Öffentlichkeit, das DMF habe bei Einhaltung geltender Grenzwerte „keine Hinweise für eine schädigende Wirkung von Handy-Nutzung und Funkmasten“ gefunden. Er bewies damit nicht nur große Ignoranz zur vorliegenden Forschung. Er unterschlug auch noch die Einschränkungen, mit denen das Bundesamt für Strahlenschutz die eigenen Ergebnisse versehen hat.
Das Bundesamt für Strahlenschutz betont:
- Es sei bisher nicht möglich gewesen, der von Ärzten vorgelegten 700-seitigen Dokumentation über Beschwerden infolge von Mobilfunkexpositionen weiter nachzugehen.
- Die bei einer von zwei Studien zur Blut-Hirn-Schranke aufgetretenen biologischen Effekte konnten nicht abschließend bewertet werden
- Studien zu gentoxischen Effekten sind noch nicht abgeschlossen
- Studien zu möglichen Wirkungen auf das Schlafverhalten und die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern wurden nicht durchgeführt. Zur Frage einer besonderen Gefährdung von Kindern könne auch sonst noch nichts gesagt werden.
- Zur zentralen Frage von Langzeitwirkungen jenseits von 10 Jahren könne auch nichts ausgesagt werden.
Kernfragen wurden also im DMF nicht geklärt. Der Minister räumte lediglich ein, dass es bezüglich der Wirkung auf Kinder noch einen gewissen Forschungsbedarf gebe. Der BUND kommentiert dieses Verhalten treffend: „Einen „Klärungsbedarf“ mit der Fortsetzung des Großversuchs in der Bevölkerung zu quittieren, zeugt eher von einer Missachtung grundrechtlicher Pflichten.“ Es ist also ein durchsichtiges Alibi, angesichts der Tatsache, dass diese Forschung jahrelang gezielt verhindert wurde und vor allem die Regierung in der Praxis das Gegenteil macht: sie fördert die Vermarktung unserer Kindern.
Beurteilung der Erkenntnisse der Deutschen Strahlenschutzkommission durch das unabhängige ECOLOG-Institut:
Sind Kinder durch den Mobilfunk stärker gefährdet als Erwachsene? Neitzke, Osterhoff, EMF-Monitor 2/2007 [1.474 KB]
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Chronologie der Warnungen und Unterschlagungen in der Forschung zur Gefährdung von Kindern 1991: Noch 1991 weist die Strahlenschutzkommission in der Empfehlung „Schutz vor elektromagnetischer Strahlung“ auf den gesicherten Wissenstand über athermische, biologische Effekte der HF – Strahlung hin. 2001: 2001 kritisierte das Mitglied der Strahlenschutzkommission Professor Dr.K.H. Jöckel in einem Bundestagshearing die Unterlassung der Forschung zu Kindern . 2003: Im Bundestag legte der "Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" im Jahr 2003 mit einer 100-seitigen Metastudie (Bundestagsdrucksache 15/1403) ein bemerkenswertes Dokument vor. Er stellt die Grenzwerte in Frage (S.7, 19), weist auf die Notwendigkeit der Gefahrenabwehr und Vorsorge (S.27, 35) hin. 2005 Die russische Strahlenschutzkommisson RCNIRP stellt vor der WHO und ICNIRP in Stockholm und Zürich ihre Forschungsergebnisse mit besonderen Warnungen zu Kindern vor. 2005 Der Präsident des BfS kritisiert die erzwungene Ausblendung von zentralen Fragen. Er stellt am 28.4.2005 zu seinem „großen Bedauern“ fest, dass „Projekte mit hoher Priorität“ verzögert oder verhindert wurden, dazu gehörten auch für Kinder wichtige Untersuchungen. Die „Machbarkeitsstudie“ des BfS zum Forschungsbedarf für Kinder wird vorgelegt. Die vorgeschlagenen Forschungen werden nicht durchgeführt. Im selben Jahr kritisierte das BfS in den „Leitlinien Strahlenschutz“ die geduldete „unkontrollierte Exposition“ und wies auf die aufgeworfenen Fragen der Krebspromotion bei Jugendlichen hin. 2007 Am 1.10.2007 legte Prof. Adlkofer Forschungsergebnisse über die Auswirkungen der UMTS-Handystrahlung vor: „DNA-Strangbrüche treten bereits bei 1/40 des Grenzwertes (SAR) auf. UMTS-Signale sind damit fast zehnmal wirksamer als GSM-Signale!“ 2008 Die Venedig - Resolution der International Commission on Electromagnetic Safety (ICEMS) warnt: „Wir raten dringend, den Gebrauch von Handys und ähnlichen Geräten durch Kinder und Teenager einzuschränken, und wir richten einen Appell an die Regierungen, zwischenzeitlich das Vorsorgeprinzip anzuwenden, bis biologisch angemessenere Schutzrichtlinien erarbeitet sind; dies nicht nur für die Absorption von elektromagnetischer Energie durch den Kopf, sondern auch bezüglich der schädlichen Wirkungen von Signalen auf Biochemie, Physiologie und die elektrischen Biorhythmen.“ |
